Gute Arbeitsqualität

,Gute Arbeit‘ oder gute Arbeitsbedingungen bildet neben ökologischen Innovationen eine Kerndimension des NaGut-Verbundprojekts. Doch was verstehen wir unter ,gute Arbeit‘? Die folgenden Ausführungen sollen das NaGut-Verständnis von ,guter Arbeit‘ verdeutlichen. Wir verwenden den Begriff der ,guten Arbeit‘ synonym mit dem Begriff der ,guten Arbeitsqualität‘ bzw. der ,menschengerechten Arbeit‘.

Was ist ,gute Arbeitsqualität‘?

Vor diesem Hintergrund wird ,gute Arbeit‘ oder eine gute Arbeitsqualität zu einer zentralen arbeitspolitischen Gestaltungsaufgabe. Gute Arbeitsqualität lässt sich ganz allgemein verstehen als

„Möglichkeiten zu fördern, die Frauen und Männern eine menschenwürdige und produktive Arbeit in Freiheit, Sicherheit und Würde und unter gleichen Bedingungen bieten“ (Internationales Arbeitsamt 1999: 4)

Gute Arbeit lässt sich mit Blick auf unterschiedliche Dimensionen näher beschreiben:

  • Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse / Erwerbsformen
  • Arbeitsaufgaben, -strukturen und -umgebung
  • Betriebliche Arbeits- und Kooperationsbeziehungen
  • Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Privatsphäre

Unser projektbezogenes Verständnis von guter Arbeitsqualität knüpft an das ,Decent-Work‘-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation an, das sich auf folgende Kerndimensionen bezieht:

  • Gewährleistung fundamentaler Rechte bei der Arbeit (z.B. Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisationen, wie Recht auf Vereinigungsfreiheit, Streikrecht, Abschaffung von Zwangsarbeit)
  • Förderung produktiver und existenzsichernder Beschäftigung
  • Ausweitung des Sozialschutzes gegen Erwerbsrisiken, wie Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
  • Die Förderung des sozialen Dialogs zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite auf betrieblicher wie überbetrieblicher Ebene als Mittel arbeitsbezogener Konfliktbearbeitung und -lösung. Der soziale Dialog auf der Grundlage von Verhandlung, Mitgestaltung und Mitbestimmung dient zugleich dazu, die Rechte bei der Arbeit zu wahren sowie eine existenzsichernde Beschäftigung zu fördern.

Das Decent-Work-Konzept bezieht sich überwiegend auf Gestaltungskriterien der existenzsichernden Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse, der kollektiven Beteiligungsrechte und der sozialstaatlichen Absicherung von Erwerbstätigen gegenüber sozialen Risiken der Erwerbsarbeit, etwa Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Es ist unserer Ansicht nach zu ergänzen um Aspekte ,menschenwürdiger Arbeit‘, die vor allem von den konkreten Arbeitsaufgaben und -inhalten, der unmittelbaren Arbeitsumgebung der Erwerbstätigen und ihren Sinnorientierungen sowie der Vereinbarkeit zwischen Erwerbstätigkeit und Privatsphäre ausgehen.

Unser Verständnis von guter Arbeitsqualität schließt daher auch an arbeitswissenschaftliche bzw. arbeitspsychologische Konzepte einer menschengerechten, d.h. persönlichkeits- und gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung an. Hierbei sind u.a. folgende Aspekte von zentraler Bedeutung für eine gute Arbeitsqualität:

  • Arbeitsbezogene Autonomiespielräume
  • Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten in der Arbeit
  • Interaktion und Zusammenarbeit in der Arbeit
  • Menschengerechte Arbeitszeitgestaltung
  • Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und privater Lebensführung
  • Soziale Anerkennung und Gegenseitigkeit
  • Sinnhaftigkeit der Arbeit
  • Erhalt bzw. Förderung der physischen und psychischen Gesundheit.

Diese Dimensionen einer menschengerechten Arbeitsgestaltung sind in Bezug auf unterschiedliche betriebliche wie branchenbezogene Kontexte und Formen der Erwerbsarbeit (z.B. Interaktionsarbeit) zu konkretisieren. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die genannten Dimensionen keine Universalressourcen bilden, die per se gute Arbeit fördern. So kommt es z.B. darauf an, ob Beschäftigte ihre arbeitsbezogenen Autonomiespielräume tatsächlich für einen selbstgesteuerten Umgang mit unterschiedlichen Arbeitsanforderungen nutzen können oder ob diese Freiheitsgrade  vorwiegend im Interesse von Kund_innen genutzt werden sollen.

Zugleich kann die Arbeitsgestaltung nicht losgelöst von der Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen, wie der betrieblichen Leistungspolitik bzw. ökonomischen Zielvorgaben, betrachtet werden.

Das Verbundprojekt NaGut zielt darauf ab, die Entwicklung ,guter Arbeit‘ systematisch mit ökologischen Innovationen zu verbinden, d.h. möglichst arbeitsökologische Innovationen hervorzubringen. Überdies ist angezielt, die Voraussetzungen, Erfolgspotenziale wie auch Probleme der Entwicklung arbeitsökologischer Innovationen auf Unternehmensebene und in der Kooperation zwischen Unternehmen zu untersuchen.